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   VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17   

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VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17 (https://dejure.org/2020,15603)
VG Cottbus, Entscheidung vom 03.06.2020 - 6 K 532/17 (https://dejure.org/2020,15603)
VG Cottbus, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 6 K 532/17 (https://dejure.org/2020,15603)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 25.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 25.17 -, juris, Rn. 26; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - 9 B 11.19 -, juris Rn. 27).

    Ins Einzelne gehender Ermessenserwägungen bedarf es insoweit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 25.17 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9/11 -, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    Zur Begründung führte sie aus, dass der Abwasseranschluss für ihr Grundstück bereits vor 1990 hergestellt worden sei, so dass nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (1 BvR 2961/14) § 8 Abs. 7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz keine Anwendung finde und eine Beitragsfestsetzung im Jahr 2009 wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr möglich gewesen sei.

    Soweit die Klägerin vorgetragen hat, dass der Beitragsbescheid unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 und 1 BvR 3051/14 -, juris) und des OVG Berlin-Brandenburg (vgl. Urteile vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16 und 9 B 43.15 -, juris) wegen einer verfassungswidrig rückwirkenden Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. und infolgedessen des Eintritts hypothetischer Festsetzungsverjährung rechtswidrig sei, weil ihr Grundstück bereits vor 1990 über eine tatsächliche Anschlussmöglichkeit an eine Abwasserentsorgungseinrichtung verfügt habe, vermag sie damit nicht durchzudringen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; sachliche Beitragspflicht; Entstehungszeitpunkt;

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    Soweit die Klägerin vorgetragen hat, dass der Beitragsbescheid unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 und 1 BvR 3051/14 -, juris) und des OVG Berlin-Brandenburg (vgl. Urteile vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16 und 9 B 43.15 -, juris) wegen einer verfassungswidrig rückwirkenden Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. und infolgedessen des Eintritts hypothetischer Festsetzungsverjährung rechtswidrig sei, weil ihr Grundstück bereits vor 1990 über eine tatsächliche Anschlussmöglichkeit an eine Abwasserentsorgungseinrichtung verfügt habe, vermag sie damit nicht durchzudringen.

    Zum anderen muss bereits im Jahr 1999 oder früher eine - wenn auch unwirksame - Beitragssatzung erlassen worden sein, aus der hervorging, dass die sachliche Beitragspflicht für das Grundstück spätestens im Jahr 1999 entstehen sollte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16 -, juris Rn. 32).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 11.19

    Beitragsbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Wiederaufgreifen des Verfahrens;

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    Ist die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Verwaltungsaktes Voraussetzung einer Ermessensentscheidung der Behörde, so kann sie als solche keinen Anspruch auf Rücknahme begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, juris, Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - 9 B 11.19 -, juris Rn. 21).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 25.17 -, juris, Rn. 26; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2019 - 9 B 11.19 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    Ins Einzelne gehender Ermessenserwägungen bedarf es insoweit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 25.17 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9/11 -, juris Rn. 29).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    Wählt die Behörde statt der förmlichen Zustellung die Bekanntgabe des Bescheides durch einfachen Brief, trägt sie im Falle des Bestreitens das Risiko der Unerweislichkeit des Zugangs, ohne dass ihr die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 C 19/15 -, juris Rn. 18 mit Verweis auf die stRspr des BFH, vgl. nur Urteil vom 14. März 1989 - VII R 75/85 -, juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    Nach den oben genannten Entscheidungen stellt die Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. nur in den Fällen eine unzulässige echte, jedenfalls aber unzulässige unechte Rückwirkung dar, in denen im Zeitpunkt der Änderung des KAG (1. Februar 2004) Beiträge nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. in der Auslegung des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, juris Rn. 43 ff.) nicht mehr erhoben werden konnten, weil bei Erlass einer wirksamen rückwirkenden Beitragssatzung schon vor dem 1. Februar 2004 Festsetzungsverjährung eingetreten wäre (sogenannte hypothetische Festsetzungsverjährung).
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 ZB 08.1495

    (Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    War die Klage mithin zunächst als Untätigkeitsklage zulässig, konnte diese als gewöhnliche Verpflichtungsklage aufrechterhalten und fortgeführt werden, nachdem der Beklagte zu 2. im Laufe des Klageverfahrens den Antrag der Klägerin vom 22. Januar 2016 endgültig abgelehnt hat (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2010 - 11 ZB 08.1495 -, juris Rn. 14; Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 75 Rn. 72; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 75 Rn. 21).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    Zudem ist nach anerkannter Auslegungsregel zugunsten des Bürgers davon auszugehen, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 17.01 -, juris Rn. 40; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 9 S 28.06 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 08.05.2009 - 6 L 214/08

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrages; Vorteil für altangeschlossene Grundstücke;

    Auszug aus VG Cottbus, 03.06.2020 - 6 K 532/17
    Dies ist der Kammer aus vorangegangenen Verfahren bekannt (vgl. hierzu bspw. VG Cottbus, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 K 306/06 -, S. 3 d.E.A.; Beschluss vom 8. Mai 2009 - 6 L 214/08 -, juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 9 S 28.06

    Die Straßenausbaubeitragspflicht einer Außen-GbR

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 A 3.08

    Normenkontrollverfahren bezüglich einer Schmutzwasserbeitragssatzung:

  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 43.15

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag nach stattgebender

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